Wasserqualität
KLARE REGELN
Eine wesentliche Voraussetzung zum Schutz der Gesundheit ist, dass jegliches Wasser, mit dem der menschliche Körper in Kontakt kommt, Trinkwasserqualität hat. Daher unterliegt Trinkwasser in Deutschland strengen Regelungen. Die Wasserversorger sind dazu verpflichtet, unser Wasser inkl. aller Leitungssysteme ständig zu prüfen. So können wir in Deutschland völlig sicher sein, dass unser Wasser aus dem Wasserhahn garantiert sauber und gesundheitlich absolut unbedenklich ist. Das Gesetz dafür nennt man „Trinkwasserverordnung“.
QUALITÄTSKONTROLLE BEGINNT BEIM ROHWASSER
Die Trinkwasserversorgung in Sachsen erfolgt zu etwa 40 Prozent durch Wasserwerke, die ihr Rohwasser aus Talsperren beziehen; im Regierungsbezirk Chemnitz sind es sogar ca. 75 Prozent. Die Qualität des Rohwassers bestimmt wesentlich die Kosten, die bei der Aufbereitung zu einwandfreiem Trinkwasser entstehen. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen bewirtschaftet daher die Trinkwassertalsperren nach einem integrierten System von Wassermenge und -güte.
Die Bewirtschaftung beginnt bereits in den als Wasserschutzgebiet durch die zuständige Wasserbehörde festgesetzten Einzugsgebieten. Deren Struktur und Nutzungen bestimmt die Beschaffenheit der Talsperrenzuflüsse. Diese Beschaffenheit wird auf dem Weg über Vorsperren in den Stauräumen der Hauptsperren durch vielfältige physikalische, chemische und biologische Prozesse beeinflusst. Das Ergebnis ist schließlich die Beschaffenheit des Rohwassers, das an die Wasserwerke abgegeben wird.
WIE gut ist unser Trinkwasser?
Wer Durst hat, braucht in Deutschland nur den Wasserhahn aufdrehen. Unser Trinkwasser ist ein hochwertiges und kalorienfreies Produkt, das weder Krankheitserreger noch gesundheitsschädigende Stoffe enthalten darf. Die Einhaltung der strengen Grenzwerte wird regelmäßig von amtlich anerkannten Laboratorien geprüft und durch die Gesundheitsämter überwacht.
Mehr zur Qualität des Trinkwassers in Deutschland erklären wir in folgendem Video:
Wer Wasser abgibt, das den Anforderungen an die Trinkwasserqualität nicht entspricht, macht sich strafbar. Dies gilt für Wasserversorgungsunternehmen und Betreiber von Kleinanlagen, aber auch für private Hausinstallationen, wenn aus ihnen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Wie zum Beispiel für Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gaststätten und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Dementsprechend tragen auch Vermieter für die qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung ihrer Mieter Verantwortung.
Für die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit gilt:
Im Trinkwasser dürfen weder Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes noch chemische Stoffe in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen können. Dementsprechend wird das Trinkwasser nach chemischen und bakteriologischen Parametern untersucht.