Wasserfibel
Wasserglossar
Zerlegung von organischen Inhaltsstoffen im Wasser oder Abwasser durch einen physikalischen, chemischen oder biochemischen Vorgang.
- Hydrologisch: Wasser , das sich unter dem Einfluss der Schwerkraft auf und unter der Erdoberfläche bewegt und seinen Ursprung im Niederschlag hat.
- Sanitär-technisch: abfliessendes Abwasser (aus Waschbecken, Wanne etc.)
Sammelbehälter für Fäkalien und häusliches Abwasser für Grundstücke ohne Kanalanschluss, der über Schlammsaugwagen (LKW mit Tank und Pumpe) geleert wird.
Feststoffe, die im Abwasser enthalten sein können, verursachen durch Abrieb und/oder Abschliff einen Verschleiss, z. B. an Pumpen und Rohrleitungen.
Anlage zum Abscheiden von ungelösten Stoffen durch Sedimentation aus dem Wasser .
Eingebaute Armatur in Rohrleitungen, mit deren Hilfe sich der Strom des durchfliessenden Mediums absperren lässt.
Durch Gebrauch in seinen natürlichen Eigenschaften verändertes Wasser. Dazu gehört auch das aus bebauten Gebieten in die Kanalisation gelangte Niederschlagswasser. Man unterscheidet z. B. Schmutzwasser, Regenwasser, Fremdwasser, Mischwasser, Kühlwasser und Fäkalien.
Abfliessen des Abwassers durch die Kanalisation.
(Kläranlage)Technische Anlage, bestehend aus verschiedenen Prozessabschnitten, zur Abwasserreinigung; insbesondere zum Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie zum Entwässern von Klärschlamm.
Abwasser wird gesammelt, gereinigt und danach dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt.
Pflichtaufgabe einer Gemeinde zur Beseitigung der auf ihrem Gebiet anfallenden Abwässer; kann Dritten übertragen werden (Verbände oder Gesellschaften).
Geräte und Räumlichkeiten zur Untersuchung des Abwassers auf seine physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften.
(auch Abwasserbehandlung)Mechanische, biologische und/oder chemische Verfahren, die zu einer Reduzierung der Inhaltsstoffe(Verschmutzungen) im Abwasser führen.
Kanalnetz
Pflicht jedes Grundstückseigentümers, seine Abwässer dem Abwasserbeseitigungspflichtigen zu überlassen.
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von mehreren Kommunen gegründet und auf die die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen wurde. Damit obliegt ihr die Errichtung sowie der Betrieb der Anlagen zur Abwasserbeseitigung (Zweckverband).
Bezeichnung für die Lebensweise von Organismen, die zum Leben freien Sauerstoff benötigen, und von chemischen Reaktionen, die nur unter Sauerstoffzufuhr möglich sind.
Wird bei der Trinkwasseraufbereitung in Form von Granulat in Filteranlagen zur Beseitigung störender Geruchs- oder Geschmacksstoffe verwendet.
Ein- bis vielzellige, verschiedenfarbige Pflanzen; leben grösstenteils freischwebend oder auf Unterlagen festsitzend im Wasser, bei reichlichem Nährstoffangebot (Stickstoff, Phosphor) kann es zum Massenwachstum kommen.
Leichtmetall (Erdmetall), in Säuren und Laugen löslich; es kann in Trinkwasser vorkommen und ist bei hohen Gehalten für den Menschen schädlich.
Farbloses, stechend riechendes und im Wasser leicht lösliches Gas.
Abbauprodukt von Eiweissen (Biomasse), gelöstes Ammoniak; Vorhandensein im Trinkwasser kann Abwasserbelastung anzeigen.
Stickstoffmenge, die im Ammonium enthalten ist. Tritt vor allem in reduzierten Grund- und Oberflächengewässern sowie in häuslichen als auch gewerblichen Abwässern auf. Abhängig vom pH-Wert, kommt er als Ammoniak vor.
Bezeichnung für die Lebensweise von Organismen, die zum Leben keinen freien Sauerstoff benötigen, und für chemische Reaktionen, die unter Ausschluss von Sauerstoff ablaufen.
Pflicht jedes Grundstückseigentümers zum Anschluss an das vorhandene öffentliche Leitungsnetz.
Lateinisch für Wasser.
Maskottchen der Gemeinschaftsaktion
Sammelbegriff für die in einem Rohrnetz zum Öffnen und Schliessen notwendigen Anlagenteile.
Unter Druck stehender Grundwasserleiter.
Kennzeichnung der Trinkwasserleitung von der Versorgungsleitung bis zur